Sterilitätsgrundsätze in Operationssälen

Sterilitätsgrundsätze in Operationssälen

Ich bin der Meinung, dass jeder ein gewisses Verständnis für den aseptischen Betrieb haben sollte, da sich unter normalen Bedingungen eine große Anzahl von Mikroorganismen in der Luft befindet und der aseptische Betrieb hauptsächlich dazu dient, Mikroorganismen aus der Luft zu entfernen. Im Operationssaal muss aseptisch vorgegangen werden, da sich während der Operation sehr leicht Mikroorganismen bilden können. Wenn diese Mikroorganismen in die Wunden des Patienten eindringen, können sie leicht zahlreiche Komplikationen verursachen. Welche besonderen Grundsätze gelten für das aseptische Arbeiten im Operationssaal?

1. Das OP-Personal muss die Grundsätze des aseptischen Arbeitens strikt einhalten. Außer den an der Operation beteiligten Personen und dem zugehörigen Personal ist der Zutritt in den Operationssaal für niemanden gestattet.

2. OP-Mitarbeitern, die an Infektionen der Atemwege, Infektionen im Gesicht, am Hals oder an den Händen oder an Hauterkrankungen leiden, ist der Zutritt zum Operationssaal nicht gestattet.

3. Der Operationssaal sollte streng in saubere Bereiche, saubere Bereiche und kontaminierte Bereiche unterteilt sein. Desinfizierende Fußmatten an den Eingängen sollten täglich gewechselt werden. Hausschuhe sollten getrennt von Privatschuhen und Straßenschuhen aufbewahrt werden.

4. Beim Betreten des Operationssaals müssen Sie Hausschuhe tragen. Ihre Kleidung, Hosen, Mütze und Unterwäsche dürfen nicht sichtbar sein. Sie müssen sie beim Verlassen des Operationssaals wechseln.

5. Bitte verhalten Sie sich im Operationssaal ruhig, sprechen Sie nicht laut und bringen Sie keine persönlichen Kommunikationsgeräte in den Operationssaal mit. Außer in besonderen Notfällen werden keine Privatgespräche geführt.

6. Wenn Operationen nacheinander durchgeführt werden, sollten sie in der Reihenfolge der Operationen der Klasse I und II durchgeführt werden. Operationen der Klasse III und spezielle Infektionsoperationen sollten in Infektionsoperationssälen durchgeführt werden, und die Reinigung und Desinfektion sollte rechtzeitig nach der Operation erfolgen. Bei speziellen bakteriellen Infektionen wie Tetanus, Gasbrand, Pseudomonas aeruginosa etc. sollte der Kontaminationsumfang möglichst minimiert und nach der Operation eine strenge Desinfektion durchgeführt werden.

(1) Klasse I-Chirurgie: Nach der Desinfektion ist das Operationsgebiet steril oder nahezu steril. Wie zum Beispiel: Schilddrüsen-, Hernien-, künstlicher Gelenkersatz-, Wirbelsäulen- und andere Operationen.

(2) Operation der Kategorie II: Nach der Desinfektion sind an der Operationsstelle noch Bakterien vorhanden, es hat sich jedoch noch keine Infektion entwickelt, wie z. B. Operationen am Verdauungstrakt, an der Gebärmutter und der Vagina sowie bei offenen Wunden. Abhängig von der Anzahl der Bakterien wird die Operation in eine leichte und eine schwere Infektion unterteilt.

(3) Klasse III-Operation: Es ist eine Infektion an der Operationsstelle aufgetreten.

7. Operationen wegen einer Blutinfektion sollten die letzten Operationen des Tages sein. Unter besonderen Umständen, wenn es sich bei der letzten Operation um eine sterile Operation und bei der vorherigen um eine kontaminierte Operation handelt, sollte der Operationssaal vor der Benutzung eine Stunde lang desinfiziert werden.

8. Alle Instrumente und Gegenstände im Operationssaal dürfen ohne die Erlaubnis der verantwortlichen Person nicht ausgeliehen werden, um sicherzustellen, dass sie für die Operation benötigt werden und um Kreuzinfektionen zu verhindern.

9. Nachdem die Operation wegen einer schweren oder speziellen Infektion bestätigt wurde, wenden Sie sich sofort an den Operationssaal, damit die Operation rechtzeitig im Infektions-Operationssaal arrangiert werden kann. Um die Sicherheit der Patienten und des Personals zu gewährleisten, müssen die Teilnehmer solcher Operationen die entsprechenden Vorschriften strikt einhalten.

10. Die Liste der Personen, die die Praxis besuchen werden, muss einen Tag vor der Operation auf dem OP-Anmeldeformular vermerkt werden.

11. Die Anzahl der Besucher muss streng kontrolliert werden. Für die Verwaltung sind der behandelnde Arzt und die Krankenschwester verantwortlich. Für das Betreten des Operationssaals zu Praktikums- oder Visitationszwecken ist das Einverständnis des Abteilungsleiters und der Oberschwester erforderlich. Das beliebige Betreten anderer Operationssäle und Sterilgutlagerräume ist Besuchern nicht gestattet.

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